Eine Auszeit zuviel beantragt - Progression?

23.04.2019

 

Folgender Sachverhalt:

 

- Spielzeit 59:35 Min.

 

- Spieltand A - B: 25:26.

 

- Spielkonstellation: Ein Spieler von A ist bis zum Ende der Spielzeit hinausgestellt. Mannschaft A hat bereits in Minute 58:39 ein TTO genommen und Laufe der Partie vier Treffer in Unterzahl erzielt.

 

- OB von A, im Laufe des Spiels schon verwarnt, legt die 3. TTO-Karte auf den Tisch von Z/S.

 

- Z hatte zuvor bei dem 2. TTO entgegen einer Richtline für Z/S des DHB die verbleibende TTO-Karte nicht eingezogen. (Vorschrift: Z hat Karte einzuziehen, damit "nicht versehentlich weiteres TTO genommen werden kann".)

 

 

 

- Z unterbricht Spiel durch Pfiff.

 

- SR bestätigen TTO.

 

- OC des Gegners macht nach einigen Sekunden Z und SR auf Fehler aufmerksam.

 

- SR beraten sich und bestrafen OB wegen unsportlichen Verhaltens (8:7) progressiv, was zur Hinausstellung und weiteren Reduzierung der Mannschaft A führt. SR haben nicht wahrgenommen, dass OB die Karte gelegt hatte.

 

- SR entscheiden auf Spielfortsetzung mit Ballbesitz B unter Berufung auf 13:1, da die Karte vor der Unterbrechung gelegt worden sei, als A in Ballbesitz war.

 

- Mannschaft A wird auf 5 Spieler reduziert, B hat die verbleibenden 25 Sekunden Ballbesitz.

 

Erfolgsaussichten eines Einspruchs mit dem Ziel Neuansetzung?

 

 

 

Auflösung:

Nachdem der Einspruch von A von der 1. Kammer des Bundessportgerichts zunächst zurückgewiesen worden ist, hat die letztinstanzliche Revision (Bundesgericht) die Rechtsauffassung von Handballrecht bestätigt und das Spiel neu angesetzt.

 

Die Lösung liegt versteckt in den Erläuterungen der IHR, nämlich unter 7. B. a.

 

 

Entscheidend war der Satz: "SR haben nicht wahrgenommen, dass OB die Karte gelegt hatte."

 

Hier das anonymisierte Urteil BG 1/19 vom 18.04.2019:

 

 

Urteil BG 1/2019 vom 18.04.2019 - anonymisiert
UrteilBG1-2019 anonym.pdf
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