Aus der Kreisklasse: Spielzug "Doppel-Jupp"

Im September 2017 postete ich aus einer Bierlaune den "Doppel-Jupp" auf der Facebook-Seite von Handballrecht. Der Beitrag ging neudeutsch geschrieben "viral". Er bekam über 1.700 Likes, wurde mehr als 3.600 mal kommentiert und erreichte insgesamt mehr als 310.000 Menschen.

 

Grund genug, den "Doppel-Jupp" hier zu archivieren...

 

Der "Doppel-Jupp"

 

Die angreifende Mannschaft spielt mit zwei Kreisläufern (K1 und K2) gegen eine 6:0-Abwehr.

 

K1 und K2 stehen in der Mitte nebeneinander. Die Außen (A1 und A2) laufen gleichzeitig im Bogen auf K1 und K2 zu.

 

K1 und K2 machen jeweils eine Vierteldrehung, sodass sie auf die Seitenlinie schauen. Gleichzeitig schieben sie mit angelegten Armen mit dem Körper den jeweiligen Abwehrspieler einen Schritt zur Seite.

 

A1 und A2 kommen gleichzeitig bei K1 bzw. K2 an, stoppen auf gleicher Höhe ab und haken sich im Arm von K1 bzw. K2 ein. Sie schauen in die entgegengesetzte Richtung von K.

 

Es entstehen zwei kleine "Mauern", um die der benachbarte Abwehrspieler (auch weil er verdutzt ist) nicht so schnell rumlaufen kann.

 

Durch die schmale Gasse zwischen den "Mauern" stößt RM, der den Ball von RL bekommt und kann ungehindert frei aus mittiger Position von sechs Metern aufs Tor werfen.

 

Regelkonform?

"Doppel-Jupp" ist regelwidrig

 

Schöne Idee, aber regelwidrig.

Hier die ausführliche Begründung vom absoluten Regelexperten des DHB, Jürgen Scharoff. Vielen Dank dafür!

 

Die zentralen Bezüge zum Beleg des regelwidrigen Verhaltens sind

- die Regel 8:1c
- der Kommentar zur Regel 8:1
- die Regel 8:2b

 

Die Kernbestimmung lautet:

 

"Sperren müssen gegenüber dem Gegenspieler passiv eingenommen, durchgeführt und aufgelöst werden."

 

Vor diesem Hintergrund ist bereits die nachfolgende Aktion Spielzugs regelwidrig:

 

„K1 und K2 machen jeweils eine Vierteldrehung, sodass sie auf die Seitenlinie schauen. Gleichzeitig schieben sie mit angelegten Armen mit dem Körper den jeweiligen Abwehrspieler einen Schritt zur Seite.“

 

Dabei ist es regeltechnisch völlig unerheblich, ob dies mit angelegten Armen geschieht.

 

Gemäß Regel 8:2b ist es u. a. nicht erlaubt, den Gegenspieler mit Körpereinsatz wegzudrängen oder wegzustoßen. Dies ist eben keine passive Sperre und entspricht nicht den Bestimmungen des Kommentars zur Regel 8:1.

 

Soweit die Schiedsrichter dieses regelwidrige Verhalten erkennen, haben sie gemäß Regel 13:1a auf Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft zu entscheiden.

 

Ein weiteres Verhalten, dass nicht als passive Sperre zu beurteilen ist, findet sich in der nachfolgenden Beschreibung des Spielzugs:

 

„A1 und A2 kommen gleichzeitig bei K1 bzw. K2 an, stoppen auf gleicher Höhe ab und haken sich im Arm von K1 bzw. K2 ein.“

 

Durch das gegenseitige Einhaken, erfolgt eine regelwidrige Sperre mit den Armen.

 

Gemäß den Bestimmungen der Regel 8:2b ist es eben nicht gestattet, den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren. Es handelt sich gleichfalls um ein im Sinn des Kommentars zur Regel 8:1 regelwidriges Verhalten. Dieses regelwidrige Verhalten sollte von den Schiedsrichtern ohne weiteres erkennbar sein und muss unbedingt gemäß Regel 13:1a mit Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft geahndet werden.

 

Das hier geschilderte Verhalten der Angriffsspieler kann darüber hinaus analog zur „regelwidrigen Mauer“ bei der Freiwurfausführung gesehen werden. Auch hier ist das vielfach zu beobachtende Zurückgehen der „Mauer“ mit ausgebreiteten oder untergehakten Armen regelwidrig gemäß Regel 8:2b (siehe hier auch Handballschiedsrichter / Ausgabe 2010 / Kapitel 1.7 / Seite 26).

Weitere Informationen zur Thema „Sperren“ finden sich im o. a. Ordner im Kapitel 1.5 Seite 21 ff. sowie zum angrenzenden Thema „Angreiferfouls“ auf Seite 33.

 

So viel zum Offiziellen.

 

Ich meine dennoch: 

In der Kreisklasse kann man den "Doppel-Jupp" erfahrungsgemäß (bei typischen Spielständen wie 5:15 oder 12:3) ruhig mal bringen.

 

Das lockert die (verkaterte) Stimmung am Sonntagmorgen um 9.45 Uhr bei Spielern, dem Einzelschiedsrichter (der pfeift das aus Mitleid oder Anerkennung nur bei engem Spielstand) und dem Zuschauer durchaus auf und sorgt für Lacher. Auch im Training!

 

SOMMERAKTION:

Ein Mannschafts-Set "DOPPEL-JUPP"-Tassen zu gewinnen

 

 

Die "Doppel-Jupp-Tasse"

 

 

Zur Auflockerung der Vorbereitung bitte ich euch mit eurer Mannschaft, den "Doppel-Jupp" im Training, Testspiel oder wo auch immer nachzuspielen und zu filmen.

 

Postet die Videos hier (Facebook/Handballrecht)!

 

Zu gewinnen gibt es ein Mannschafts-Set (16 Stück) "Doppel-Jupp-Kaffeebecher" von Handballrecht und ein Kilo Kaffee.

 

Das lustigste und kreativste Video wird von einer Experten-Jury ermittelt und gewinnt.

 

Einsendeschluss ist der 15. September 2018! 

 

Statt das Video bei Facebook zu posten könnt ihr mir zwecks Absprache der Übertragung gerne auch eine Mail schreiben.

 

Solltet ihr auch einen speziellen Spielzug parat haben, der in diese Rubrik "Handball unterhaltsam" passt, mailt ihn bitte an info@handballrecht.de

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