Darf ich beim Fahren Essen oder mich Rasieren und laut singen?

 

Wenn Sie § 1 der Straßenverkehrsordnung (siehe unten) beachten, ja!

 

Es ist natürlich nicht erlaubt, in der linken Hand die „Mantaplatte“ zu halten, mit der rechten Hand den Piekser und mit den Knien zu steuern. Grundsätzlich (selbstverständlich nicht beim Schalten) sollten immer beide Hände am Steuer sein und das Auto muss jederzeit sicher geführt werden können. Auch das Wechseln einer CD ist erlaubt (OLG Hamm), wenn man vorsichtig und aufmerksam ist und Verkehr nicht aus den Augen lässt.

 

Also wenn Sie es gewährleisten können, das Auto sicher zu führen, darf die „Stulle“ vertilgt werden. Gleiches gilt für Getränke. Aber auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an!

 

Wenn Sie zum Beispiel einen randvollen Becher heißen Kaffee in der Hand halten, etwas verschütten, sich daran verbrennen und deshalb vor Schreck einen Unfall verursachen, kann es gut sein, dass es Ärger mit Ihrer Versicherung gibt. Wird jemand dabei verletzt, müssen Sie zudem mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.

 

Was Sie keinesfalls während der Fahrt dürfen, ist das Handy in die Hand zu nehmen. Das ist nur bei abgeschaltetem Motor und Stillstand erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Handy telefonieren, eine SMS lesen, es als Navigationsgerät benutzen, die Uhrzeit ablesen usw.

 

Der kreativen Behauptung eines Fahrers, der (wohl) beim Telefonieren von der Polizei beobachtet wurde und einen Bußgeldbescheid bekam: „Ich habe nicht telefoniert, sondern mich rasiert und dabei laut gesungen!“ (was unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt wäre), folgte das Gericht nicht…

 

Wenn Sie als Fahrer ein Handy berühren, riskieren Sie ein Bußgeld von mindestens 100 Euro plus Gebühr und einen Punkt in Flensburg! Das ist teurer als eine Freisprecheinrichtung.

 

 

 

§ 1 Straßenverkehrsordnung

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Hinweis:

Die rechtlichen Hinweise und Tipps sind sorgfältig erstellt worden. Sie sind aber allgemeiner Natur und können eine individuelle Beratung keinesfalls ersetzen. Jeder Einzelfall ist anders gelagert und oft genug sind besondere Regeln zu beachten!

 



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