Wann verjährt eine Rechnung?

 

Das ist eine oft gestellte Frage. Für Sie als Leser ist es sicherlich unerheblich, dass juristisch betrachtet nicht Rechnungen, sondern nur Ansprüche, wie z.B. eine Forderung verjähren können. Der Anspruch auf Zahlung des Werklohnes, den zum Beispiel der Handwerker gegen Sie hat, weil er Ihren Wasserhahn repariert hat.

 

Im Normallfall verjährt ein Anspruch nach drei Jahren, das nennt sich auf Juristisch Regelverjährung. Das steht in § 195 BGB. Allerdings ist dieser Paragraf etwas verwirrend, weil die Frist erst am Jahresende zu laufen anfängt. Am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. So schreibt es § 199 BGB vor.

 

Beispiel 1: Unser Handwerker hat Ihren Wasserhahn am 2. Januar 2016 repariert. Dann beginnt die Verjährungsfrist am Ende des Jahres, also am 31. Dezember 2016 zu laufen und endet drei Jahre später am 31. Dezember 2019. Der Anspruch des Handwerkers wäre demnach am 1. Januar 2020 verjährt. Dieses Beispiel zeigt, dass die Verjährungsfrist durchaus auch fast vier Jahre betragen kann.

 

Beispiel 2: Sie haben einen Gutschein über 50 Euro. Zum Beispiel vom Restaurant „Athena“. Der Gutschein wurde am 05. Juni 2018 ausgestellt. Wie das so ist, haben Sie diesen Gutschein, den Sie seinerzeit entweder gekauft oder geschenkt bekommen haben, zusammen mit den zahllosen anderen Gutscheinen, die Sie zu diversen Weihnachtsfesten oder Geburtstagen bekommen haben, in einer Schublade vergraben. Heute, am 10. November 2021 „misten“ Sie die Schublade aus und finden den „Athena“-Gutschein.

 

Sie schauen genauer hin und finden in mikroskopisch kleiner Schrift folgenden Hinweis: „Der Gutschein ist bis ein Jahr nach Ausstellung gültig“. Sie ärgern sich, weil der Gutschein scheinbar verfallen ist! – Ist er aber nicht!

 

Der Gutschein enthält einen Anspruch, den Sie gegen das Restaurant „Athena“ haben. Dieser ist aber erst am 1. Januar 2022 verjährt. Dass der Wirt den Hinweis auf den Gutschein gedruckt hat, spielt keine Rolle. Er darf die gesetzliche Regelung nicht zu seinen Gunsten ändern. Sie haben also noch etwa sieben Wochen Zeit, den Gutschein einzulösen.

 

 

Was bedeutet Verjährung?

 

Wenn jemand z.B. 1000 Euro von Ihnen bekommt, der Anspruch allerdings verjährt ist, können Sie ihm sagen: „Ich zahle nicht!“. Die Forderung bleibt bestehen; Sie haben aber das Recht die Zahlung zu verweigern.

 

Oder, um bei unserem Beispiel 2 zu bleiben: Wenn Sie den Silvesterabend 2021 im „Athena“ feiern und kurz nach 0 Uhr eine Flasche Sekt bestellen und mit dem Gutschein bezahlen wollen, könnte der Wirt ab 0 Uhr sagen sagen: „Den nehme ich nicht mehr!“ – Ihnen stünde dann frei zu sagen: „Dann komme ich nicht mehr!“, aber der Wirt könnte darauf bestehen, dass „der Gutschein“ (= Ihre Forderung gegen ihn) verjährt ist.

 

 

Verhindert eine Mahnung die Verjährung?

 

Nehmen wir unseren Handwerker aus Beispiel 1. Aus irgendwelchen Gründen zahlen Sie nicht. Ihm fällt das Ende 2017 auf und im Februar 2018 schickt er Ihnen eine Mahnung. Sie zahlen wieder nicht und bekommen noch vier weitere Mahnungen, die letzte am 03. Februar 2020. Sie schreiben dem Handwerker: „Lass das mit den Mahnungen, deine Forderung ist verjährt.“ Der Handwerker sagt: „Nein! Du musst zahlen. Ich habe ja Mahnungen geschrieben!“

 

Auch wenn Ihr Verhalten in diesem Beispiel unmoralisch ist und sich schlicht und ergreifend nicht gehört: Sie sind im Recht! Der Anspruch des Handwerkers ist verjährt, daran ändern auch seine Mahnungen nichts.

 

Hätte der Handwerker Sie vor dem 31. Dezember 2019 auf Zahlung verklagt oder einen Mahnbescheid gegen Sie erwirkt, wäre der Lauf der Verjährung gehemmt worden, vgl. § 204 BGB.

 

 

Wozu braucht man dann Mahnungen?

 

Mahnungen setzen den anderen in Verzug, vgl. § 286 BGB. Ist eine Forderung fällig und wird nicht geleistet, begründet eine Mahnung den Verzug. Das bedeutet u.a., dass man nach Eintritt des Verzugs den Verzugsschaden, also z.B. Zinsen oder den Ersatz von Anwaltskosten vom Gegner verlangen kann.

 

 

Hinweis:

Die rechtlichen Hinweise und Tipps sind sorgfältig erstellt worden. Sie sind aber allgemeiner Natur und können eine individuelle Beratung keinesfalls ersetzen. Jeder Einzelfall ist anders gelagert und oft genug sind besondere Regeln zu beachten!



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